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   VGH Bayern, 12.01.2022 - 10 CE 22.68   

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https://dejure.org/2022,1603
VGH Bayern, 12.01.2022 - 10 CE 22.68 (https://dejure.org/2022,1603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2022 - 10 CE 22.68 (https://dejure.org/2022,1603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 10 CE 22.68 (https://dejure.org/2022,1603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 123 Abs. 1 und 3; ZPO § 920 Abs. 2; ZPO § 294 Abs. 1; GG Art. 4 Abs. 1
    Erfolgloser Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen

  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz, Unterlassen, Rosenkranzgebet

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 10 CE 19.2234

    Mangels Rechtsschutzinteresses unzulässiger Antrag auf vorbeugenden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 10 CE 22.68
    Vorbeugender Rechtsschutz gegen erwartete oder befürchtete staatliche Maßnahmen ist grundsätzlich unzulässig und nur ausnahmsweise möglich (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 7.13 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Ein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis ist zu bejahen, wenn ohne die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes die Gefahr bestünde, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden oder wenn ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 10 CE 22.68
    Vorbeugender Rechtsschutz gegen erwartete oder befürchtete staatliche Maßnahmen ist grundsätzlich unzulässig und nur ausnahmsweise möglich (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 7.13 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 10 CE 22.557

    Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz gegen befürchtete

    Die demgemäß nur ausnahmsweise - nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles - mögliche Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes setzt nach ständiger Rechtsprechung ein besonders schützenswertes Interesse in dem Sinn voraus, dass es für den Betroffenen nicht zumutbar ist, auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung für den Regelfall vorgesehenen nachgängigen Rechtsschutz verwiesen zu werden (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.4.2019 - 6 B 141.18 - juris Rn. 8; BayVGH, zuletzt B.v. 12.1.2022 - 10 CE 22.68 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 1 S 3952/20 - juris Rn. 18 jew. m.w.N.; vgl. auch Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2021, VwGO § 123 Rn. 45 ff.).
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